Einkaufsbedingungen für Lieferungen und/oder Leistungen

Einkaufsbedingungen für Lieferungen und/oder Leistungen an die   Stadtwerke – Netzdienste Dreieich und Neu-Isenburg GmbH (SDNI)


Allgemeines 
Für unsere Bestellung gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäfts- bzw. Verkaufsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. 
Bestellung 
Grundsätzlich wird jede Bestellung schriftlich erteilt. Mündliche, fernmündliche, Telegramm- oder Telefax-Bestellungen bedürfen unserer zusätzlichen schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein. Bei Bestellungen über Maschinen, Geräte usw., Gefahrstoffe, u.ä. gelten die hierfür zutreffenden (gesetzlichen) sicherheitsrelevanten Regelungen, Verordnungen usw. auch dann, wenn diese in der Bestellung nicht besonders aufgeführt sind. Werden Leistungen (Montagen) bestellt, so gilt für den Auftragnehmer verpflichtend, dass er die erforderlichen und gültigen Sicherheitsvorschriften, z.B. UVV, DIN, VDE, einhält. 
Preis/Preisstellung 
In der Bestellung aufgeführte Preise sind – sofern nicht anders definiert – Festpreise ohne Mehrwertsteueranteil. Als Preisstellung gilt frei Haus bzw. frei Baustelle, einschließlich Verpackung und einschließlich sonstiger Nebenkosten. 
Auftragsbestätigung 
Jede Bestellung ist mit Angabe der Bestellnummer zu bestätigen. Sollten Abweichungen/Änderungen des Bestellgegenstandes, des Preises, der Konditionen usw. in der Bestätigung enthalten sein, dann müssen diese – um verbindlich zu werden – von uns schriftlich anerkannt werden. 
Transport/Verpackung 
Es ist die günstigste Transportform zu wählen. Sind Ver-packungen vorgeschrieben oder aufgrund der Eigenheit des Bestellgutes erforderlich, dann hat der Versender/Lieferant für transportgerechte, umweltfreundliche und kostengünstigste Verpackung zu sorgen. Das trifft auch dann zu, wenn dies aus der Bestellung nicht besonders hervorgeht. Miet- und/oder Leihverpackung ist so zu kennzeichnen, dass die Rückführung gewährleistet ist – außerdem ist im Schriftverkehr hierauf hinzuweisen. Werden empfindliche oder hochwertige Güter (auf Gefahr der SDNI) befördert, dann hat der Versender/Lieferant mit den SDNI den Abschluss einer Transportsicherung abzustimmen. 
Lieferung/Annahme 
Lieferungen sind termingerecht, frei Bestimmungsort, einschl. Verpackung durchzuführen. Lieferpapiere sind immer – mit Bekanntgabe unserer Bestelldaten – der Sendung beizufügen. Warenannahmen erfolgen grundsätzlich unter Vorbehalt, auch dann, wenn die empfangene und quittierende Stelle dies nicht besonders vermerkt. Reguläre Waren-Annahmezeiten sind: Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr; Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr. 
Gefahrübergang 
Der Gefahrübergang auf SDNI tritt dann ein, wenn SDNI körperlich über die Lieferung verfügt, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht eine Lieferung in Verbindung mit einer Leistung, z.B. Werkliefervertrag, dann geht das Risiko auf SDNI erst nach schriftlicher Abnahme über. Sinngemäß gilt dies auch für Montagen. Mit Gefahrübergang tritt auch der Beginn der Gewährleistung ein. 
Gewährleistung 
Für Lieferungen beträgt die Gewährfrist 24 Monate; für Leistungen 12 Monate. Gewährfristen für bauliche Leistungen unterliegen der VOB. Durch Mängelrüge wird die Verjährungsfrist unterbrochen. Sie setzt für die Restlaufzeit erst wieder nach Mängelbehebung ein und wird um die Unterbrechungszeit verlängert. Je nach Art des Schadens kann z.B. aus Sicherheitsgründen die Mängelbehebung durch Nachbesserung verweigert werden; in einem solchen Falle ist Ersatz zu liefern und ggf. einzubauen. Die Gewährfrist für Austauschteile entspricht der ursprünglichen Dauer, die für Lieferungen vereinbart ist. Vom Auftragnehmer / Lieferanten sind die Kosten der Mängelbeseitigung in vollem Umfange (Material, Transport usw.) zu übernehmen. Bei schuldhaft verursachten Mängeln haftet er für jeden weiteren dadurch entstehenden Schaden. 
Schutzrechte 
Der Auftragnehmer haftet dafür, dass die an SDNI gelieferten oder geleisteten Vertragsgegenstände frei von Ansprüchen Dritter (Patente, Lizenzen, sonstige Rechte) sind. 
Vertraulichkeitsvereinbarung 
Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Daten, Informationen und Schriftstücke, die ihm im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Im Rahmen der Geheimhaltungs-pflicht wird der Auftragnehmer die ihm zugänglich gemachten Daten, Informationen und Schriftstücke ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder veröffentlichen noch Dritten zugänglich machen oder zu einem Zweck verwenden, der nicht der Abwicklung des Vertragsverhältnisses dient. 
Alle leihweise vom Auftraggeber erhaltenen Materialien, Unterlagen sowie eventuell angefertigte Kopien wird der Auftragnehmer unverzüglich nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses an den Auftraggeber herausgeben bzw. sachgerecht löschen. 
Die den Datenschutz und die Informationssicherheit betreffenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des BDSG und des EnWG, wird der Aufragnehmer ebenso beachten, wie ihm in diesem Zusammenhang zugänglich gemachte etwaige betriebliche Bestimmungen des Auftraggebers. 
Die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit an. 
Der Aufragnehmer wird seine Mitarbeiter sowie Personen, die von ihm im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beim Auftraggeber eingesetzt werden, entsprechend der Absätze 1 – 4 dieser Erklärung verpflichten. 
Seitens des Auftraggebers können Schadensersatz-ansprüche geltend gemacht werden, wenn Schäden durch Verletzung der hier genannten Pflichten entstehen. 
Datenschutzhinweis 
Wir weisen darauf hin, dass alle zum Zwecke der Erfüllung des zwischen Ihnen und uns bestehenden Vertragsverhältnisses erforderlichen, auf Ihre Person bezogenen Daten von uns gespeichert und – soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – an andere Stellen weitergegeben werden. 
Rechnung 
Die Rechnung ist per E-Mail zu senden an: rechnungseingang@sw-netzdienste.de.  
Fehlen vertraglich vereinbarte Dokumente (Abnahmen, Bescheinigungen, Rapportzettel usw.), dann wird die Rechnung wegen Nichterfüllung des Vertrages zurückgewiesen. Eine Zurückweisung der Rechnung erfolgt auch dann, wenn unsere Bestelldaten nicht ausgewiesen sind. 
Zahlung/Zahlungsfrist 
Zahlungsfristen für bauliche Leistungen unterliegen der VOB. Nach vollständigem Erhalt der Lieferung erfolgt die Zahlung innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart, nach Erfüllung innerhalb 30 Tagen netto vergütet. Sind Lieferung und/oder Leistung auf der Baustelle abzunehmen, so beginnt die Zahlungsfrist erst nach Abnahme, es sei denn, die SDNI verzögern die Abnahme schuldhaft. 
Recht 
Für diese Bestellung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Stand 26.06.2024